EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung, ZiB 1, 8.4.2014

Es war ein ziemlich vernichtendes Urteil, das die europäischen Höchstrichter da gefällt haben. Was  war denn dafür entscheidend?

Die Richter sagen, dieses europäische Rahmengesetz, diese  Richtlinie steht im Widerspruch zur   Grundrechtecharta der EU, in der die Achtung des Privatlebens und die Achtung des Datenschutzes festgeschrieben sind.

Das ist  ziemlich bemerkenswert. Denn vor zehn Jahren, wie diese Richtlinie diskutiert wurde, da hat es klare Mehrheiten dafür gegeben, sowohl  im Europaparlament, als auch bei den Mitgliedsstaaten gegeben. Die das ja beschlossen haben

Das war die Zeit der schweren Terrorangriffe in Madrid und London mit hunderten von Toten.  Da hatte der Schutz vor Terrorismus Vorrang.

In der Zwischenzeit hat es eine Pendelbewegung in die andere Richtung gegeben und die Sorge vor Überwachung ist ins Zentrum gerückt.

Aber offensichtlich funktioniert die Gewaltenteilung in Europa. Die Richter haben sich nicht gescheut den mächtigen Innenministern  in die Parade zu fahren.

Wie geht es jetzt weiter? Wir das so einfach sein neue Regeln für die Vorratsdatenspeicherung aufzustellen, oder wird man darauf völlig verzichten?

 

Einfach wird es nicht, denn es ist immer schwer den richtigen Weg zwischen dem Wunsch nach Freiheit und dem Bedürfnis nach Sicherheit zu finden.

Ich würde vermuten, dass die nächste Kommission nach den Europawahlen versuchen wird einen besseren Vorschlag zu präsentieren. Bis dann werden sich die nationalen Gerichte die nationalen Vorratsdatenregeln sicher besonders genau ansehen.

Die Richter haben ja das  Sammeln von Daten  auch nicht grundsätzlich verboten. Sie verlangen nur,  besseren Datenschutz für die Bürger.