EU-Finanztransaktionssteuer auf dem Weg, MiJ, 13.2.2013

 Von der Finanzwelt wurde sie lange abgelehnt und auch viele Regierungen waren skeptisch. Aber heute wird die Europäische Kommission einen konkreten Vorschlag machen, wie eine  internationale Steuer auf Finanztransaktionen funtkionieren soll. Beteiligt ist nur ein Teil der EU, denn Großbritannien, die skandinawischen Staaten und viele neue Mitgliedsstaaten lehnen die Steuer ab. Weil aber 11 Mitgliedsstaaten ja sagen, kann die Steuer auf dem Weg der verstärkten Zusammenarbeit eingeführt werden. Die Europäische Kommission wird ihren Vorschlag morgen präsentieren.

  Unter dem Namen Tobin Tax war die internationale Finanztransaktionssteuer   eine Forderung der Globalisierungsgegner. Lange Zeit war sie heiss umstritten. Die Europäische Kommission beschließt jetzt in aller Form einen Vorschlag, wie eine solche neue Steuer auf Finanzprodukte umgesetzt werden kann.

    Die Sache ist kompliziert, denn der wichtigste Finanzplatz Europas London ist ausgenommen. Immerhin für 11 EU-Staaten wird die Steuer gelten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und auch Österreich.  Zwischen 30 und  35 Milliarden Euro sollen  in die Staatskassen fließen. Die Steuersätze haben sich gegenüber früheren Vorschlägen nicht geändert: 0,1 Prozent werden für den Handel mit Aktien und Anleihen zu begleichen sein. 0,01 Prozent für die komplizierten Derivatgeschäfte.

  Es sind mehr Finanztransaktionen betroffen, als vielfach vermutet wurde. Auch der sogenannte Hochfrequenzhandel, bei dem im Bruchteil einer Sekunde hunderte Käufe oder Verkäufe getätigt werden, sind erfasst. In den Erläuterungen heißt es, durch die neue Steuer erhofft man sich eine stabilisierende Wirkung auf die wilden Finanzmärkte.

  Nach dem vorliegenden Richtlinienvorschlag können Finanzgeschäfte auch in London oder sogar in New York  besteuert werden. Und zwar wenn Käufer oder Verkäufer aus einem der 11 beteiligten Staaten kommen. Oder wenn das Finanzprodukt, das gehandelt wird, hier seinen Ursprung hat. Verkauft eine österreichische Bank über eine Londoner Filiale Wertpapiere nach Asien, dann kassiert der österreichische Staat. Handeln zwei nichteuropäische Finanzinstitute mit einer deutschen Staatsanleihe, dann kann Deutschland die Steuer einheben. Wie die Besteuerung bei außereuropäischen  Transaktionen technisch ablaufen wird, ist noch nicht ganz klar.

  Ausgenommen sind die Geschäfte der Europäischen Zentralbank und des Euroschutzschirmes ESM.

  Der überarbeitete Kommissionsvorschlag lässt offen, wohin die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer letztlich fließen werden. Unmittelbar streifen die Finanzminister  die erwarteten Beträge ein. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte auch das EU-Budget profitieren, wobei eine Schwierigkeit ist, dass nicht alle EU-Staaten  beteiligt sind.

  Neben den 11 Fixstartern hofft man in der EU-Kommission auf einen Meinungsumschwung bei mehreren noch zögernden Partnern. Zypern zum Beispiel, das auf EU-Finanzhilfe hofft, könnte  als Zeichen des guten Willens doch mitmachen. Auch in Finnland, Dänemark und den Niederlanden wird die Übernahme des Modells Finanztransaktionssteuer diskutiert. Das Problem der wirtschaftlich potenten Niederlande sind die großen gewerkschaftlichen Pensionsfonds, die sich gegen eine zusätzliche Besteuerung wehren. 

  Kein Veto muss man aus Grossbritannien befürchten. Weil die Finanztransaktionssteuer  auf dem Weg der verstärkten Zusammenarbeit eingeführt wird, haben EU-Staaten, die draußen bleiben, ihr  Mitspracherecht verloren.

  Die EU-Kommission glaubt, dass die neue Steuer ab 1.1.2014 gelten kann. Entscheiden müssen jetzt die 11 beteiligten Staaten.   

 

SHORTY:

  Unter dem Namen Tobin Tax war die internationale Finanztransaktionssteuer lange Zeit eine Forderung der Globalisierungsgegner.  Heute wird die Europäische Kommission in aller Form einen Vorschlag präsentieren, wie eine solche neue Steuer  umgesetzt werden kann. Immerhin für 11 EU-Staaten wird die Steuer gelten, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und auch Österreich.  Zwischen 30 und  35 Milliarden Euro sollen nach den  Schätzungen der  Kommission in die Staatskassen fließen.  0,1 Prozent werden für den Handel mit Aktien und Anleihen zu begleichen sein. 0,01 für die komplizierten Derivatgeschäfte. Auch der sogenannte Hochfrequenzhandel, bei dem im Bruchteil einer Sekunde hunderte Käufe oder Verkäufe getätigt werden, sind erfasst.

  Nach dem vorliegenden Richtlinienvorschlag können Finanzgeschäfte auch in London oder sogar in New York  besteuert werden. Und zwar wenn Käufer oder Verkäufer aus einem der 11 beteiligten Staaten kommt. Oder wenn das Finanzprodukt, das gehandelt wird, hier seinen Ursprung hat.

 

  Die EU-Kommission glaubt, dass die neue Steuer ab 1.1.2014 gelten kann. Entscheiden müssen jetzt die 11 beteiligten Staaten.