Chinas Wanderarbeiter sollen mehr Rechte bekommen, MiJ, 24.10.2015

Über Jahrzehnte waren sie die Stütze des dynamischen Wirtschaftsaufschwunges in China: Wanderarbeiter, die vom Land in die Städte gezogen sind, und für geringen Lohn viele Stunden an den Fließändern der Fabriken gestanden sind. Die Wanderarbeiter der Willkür der Unternehmer besonders schutzlos ausgeliefert. Wer keine reguläre Aufenthaltsgenehmigung hat ist von den Sozialleistungen der großen Städte wie Schanghai oder Peking ausgeschlossen. Dieses Zweiklassensystem in Chinas Arbeiterklasse wird jetzt schrittweise abgebaut, verspricht die Regierung.

Von der geplanten Reform sind mindestens 250 Millionen Arbeiter betroffen, denen die chinesischen Großstädte bisher elementare Rechte verweigert haben. Denn Wanderarbeiter haben keine reguläre Aufenthaltsgenehmigung. Es gibt keine Sozialversicherung, die Kinder sind in öffentlichen Schulen nicht zugelassen und eine Wohnung oder ein Auto dürfen sie sich auch nicht kaufen. Obwohl der Unterricht im Dorf notorisch schlecht ist, lassen viele Fabriksarbeiter die Kinder bei den Großeltern am Land, weil sie sich Privatschulen nicht leisten können und ihnen in der Stadt, in der sie leben, öffentliche Schulen verwehrt sind.

Für Landbewohner in einer entfernten Provinz Chinas, ist es so schwer legal in Peking Fuß zu fassen, wie für Bürger aus einem Nicht-EU-Staaten in Wien oder London.

Die Regierung wollte auf diese Weise die Landflucht kontrollieren. Die strengen Aufenthaltsbestimmungen verhindern, dass die Städte durch zu rasche Zuwanderung überfordert werden. Anders als in Indien und anderen Ländern Asiens gibt es in China tatsächlich auch keine Slums, trotz der rapiden Urbanisierung.

Aber viele Millionen nur notdürftig betreute Kinder am Land, das schafft zusätzliche soziale Probleme. Immer wieder berichten die chinesischen Medien über Selbstmorde verlassener Kinder. Gleichzeitig will die Regierung mit einer neuen Wirtschaftsstrategie die Inlandsnachfrage steigern. Möglich wird das nur durch eine Anhebung der Rechte der Wanderarbeiter.

Die Verordnung, die jetzt in einem Entwurf zirkuliert, sieht vor, dass Bürger, die mehr als sechs Monate außerhalb ihre Heimatgemeinde wohnen, elementare Dienstleistungen wie den Besuch der Pflichtschulen durch die Kinder in Anspruch nehmen können sollen. Auch städtische Spitäler werden sie in Zukunft sie aufsuchen können, und nicht mehr auf die oft sehr schlecht ausgerüsteten Spitäler am Land angewiesen sein. Nach fünf Jahren Arbeit soll Wanderarbeitern der Weg zu einem regulären Aufenthaltstitel in der Stadt, in der sie arbeiten, geöffnet werden.

Bis 2020 soll die große Reform über die Bühne gehen. Damit der Plan funktioniert, werden die Städte massiv in ihre Dienstleistungen investieren müssen. Denn es fehlen Schulen und Spitäler. Die neuen Stadtbürger werden im Prinzip auch Anspruch auf städtische Pensionen haben, die viel höher sind als die kümmerliche Altersversorgung auf dem Land. Dazu soll einmal möglich sein Versicherungsjahre nachzukaufen.

Es ist ein großer gesellschaftlicher Umbau, der sich mit der Änderung des Aufenthaltsrechts in China abzeichnet. Ziel ist es einmal ein soziales Mindestnetz zu schaffen, das für alle 1,4 Milliarden Bürger gilt, und das helfen soll die wachsenden gesellschaftlichen Spannungen der chinesischen Gesellschaft abzufangen.